Seitenbereiche

Forderungen richtig abschreiben

Forderungen

Forderungen stellen Aktiva dar, die allerdings nur soviel wert sind, als der Schuldner an Bonität besitzt. Fällt der Schuldner ganz oder teilweise aus, kann auch das Finanzamt durch geschickte Forderungsabschreibung an dem Verlust beteiligt werden.

Abstufungsschritte

Treten Zweifel an der Bonität eines Schuldners auf, sind die Forderungen in einer ersten Stufe als dubiose Forderungen umzubuchen. Die Umbuchung ist auch dann vorzunehmen, wenn nicht ganz ausgeschlossen werden kann, dass der Schuldner doch noch zahlt.

Einzelabschreibung

Ist für eine bestimmte Forderung aus dem laufenden Geschäftsjahr das Ausfallrisiko festgestellt, ist die Forderung ganz oder teilweise abzuschreiben. Abzuschreiben ist dabei jeweils der Nettobetrag der Forderung; die Umsatzsteuer ist gesondert zu berichtigen. Zahlt der Schuldner im Laufe der nächsten Geschäftsjahre einen Teilbetrag, der geringer ist als der ursprünglich erwartete Geldeingang, mindert der geringere Betrag den steuerpflichtigen Gewinn in dem betreffenden Geschäftsjahr als „periodenfremder Aufwand“.

Pauschalwertberichtigung

Die Pauschalwertberichtigung ermöglicht das Abschreiben aller einwandfreien Forderungen zu einem bestimmten Prozentsatz. Der Prozentsatz ist individuell und ergibt sich nach sorgfältiger Schätzung aus der Höhe der wahrscheinlich ausfallenden Forderungen. Der Vorteil dieser Methode ist, dass nicht jede einzelne Forderung zu bewerten ist. Die Berichtigung erfolgt über das Konto „Einstellungen in die Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen“. Dieses Aufwandskonto mindert den steuerpflichtigen Gewinn für das betreffende Geschäftsjahr. Pauschal berichtigt wird hier wiederum der Nettobetrag, ohne Umsatzsteuer.

Strand: 27. Juli 2014

Bild: digitalefotografien - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen und Probleme! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie Digitalisierung in Köln Junkersdorf.

Illustration
Vielen Dank!
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.