Mahlzeitengestellung 2015
BMF-Schreiben vom 16.12.2014
Sachbezugswerte
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 16.12.2014 (Az. IV C 5, S 2334/14/10005) die Sachbezugswerte für arbeitstäglich an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten bekannt gegeben. Danach gelten folgende Werte: für ein Frühstück 1,63 €, für ein Mittag- oder Abendessen 3,00 €.
Gleiche Werte
Die Werte entsprechen jenen aus dem Steuerjahr 2014. Eine Anpassung nach oben erfolgte nicht.
Stand: 29. Januar 2015
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen und Probleme! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie Digitalisierung in Köln Junkersdorf.