Seitenbereiche

Pflegegelder 2017

Pflegereform

Mit dem zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetz wurden u. a. der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert sowie die bisherigen Pflegestufen I bis III in fünf Pflegegrade unterteilt. Die bisherige Pflegestufe I entspricht dabei dem Pflegegrad zwei, die Pflegestufe III den Pflegegraden vier bzw. fünf. 

Steuerfreie Pflegegelder

Nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege oder zur hauswirtschaftlichen Versorgung bis zur jeweiligen Höhe der Pflegegelder nach § 37 Sozialgesetzbuch XI (Grundpflege) steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von Angehörigen der Pflegebedürftigen oder von anderen Personen in Erfüllung sittlicher Pflichten durchgeführt werden.

Pflegepauschalen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 sind steuerfrei Pflegegelder für Personen mit Pflegegrad zwei in Höhe von € 316,00, für Personen mit Pflegegrad drei bis zu € 545,00, bei Pflegegrad vier bis zu € 728,00 und
€ 901,00 bei Pflegegrad fünf. Die Beträge gelten monatlich. Analog unterliegen Pflegegelder, die Bedürftige aus privaten Versicherungsverträgen bis zu den genannten Betragsgrenzen erhalten, nicht der Einkommensteuer.

Stand: 30. Januar 2017

Bild: highwaystarz - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen und Probleme! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie Digitalisierung in Köln Junkersdorf.

Illustration
Vielen Dank!
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.