Starke-Familien-Gesetz
Gesetzentwurf
Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben im Januar den Entwurf für ein „Starke-Familien-Gesetz“ vorgestellt. Ziel ist, Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, und Kindern aus ärmeren Familien bessere Teilhabechancen zu bieten. Hierzu soll unter anderem das Schulstarterpaket von € 100,00 auf € 150,00 im Jahr erhöht werden. Weiterhin ist geplant, die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung abzuschaffen.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag wird zum 1.7.2019 auf € 185,00 pro Kind und Monat erhöht. Zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe soll das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes gesichert werden. Auch das Antragsverfahren soll vereinfacht werden. Der Zuschlag wird künftig für 6 Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend geprüft.
Obere Einkommensgrenze
Zum 1.1.2020 soll die obere Einkommensgrenze (bisher allgemein als „Abbruchkante“ bezeichnet) entfallen. Eigenes Einkommen der Eltern soll danach die Leistung nur noch zu 45 % mindern. Neu ist auch, dass die Leistung nicht mehr abrupt wegfällt, sondern langsam ausläuft. Damit soll mehr Geld bei den Familien bleiben.
Stand: 25. Februar 2019
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen und Probleme! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie Digitalisierung in Köln Junkersdorf.