Erbschaftsteuer: Vorläufige Steuerfestsetzung
Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden
Erbschaftsteuerrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 17.12.2014 (Az. 1 BvL 21/12) einzelne Vorschriften des gegenwärtigen Erbschaftsteuerrechts für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die Finanzämter angewiesen, im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Steuerfestsetzungen in vollem Umfang nur noch vorläufig durchzuführen. Das Vorläufigkeitsgebot bezieht sich auf nach dem 31.12.2008 entstandene Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern (gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 12.03.2015).
Stand: 28. April 2015
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen und Probleme! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie Digitalisierung in Köln Junkersdorf.