Steuerbescheid vom Computer
Maschinenlesbare Steuererklärungen
Steuererklärungen müssen künftig maschinenlesbar sein. Wie aus einem Diskussionspapier des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, sollen frühestens ab 2016 Steuererklärungen vollständig von Computern kontrolliert und bearbeitet werden. Derzeit werden Programme entwickelt, die in der Lage sind, fehlerhafte oder falsche Angaben zu erkennen.
Vollautomatische Steuerbescheide
Mittels einer computergestützten Bearbeitung können Steuerbescheide künftig auch vollautomatisch ergehen, heißt es in dem Papier. Das „Risikomanagement“ soll dabei so gestaltet werden, dass es treffsicher risikobehaftete Fälle zur personellen Prüfung aussteuert. Steuerpflichtige müssen sich somit weiterhin auf manuelle Prüfungen einstellen. In dem Diskussionspapier heißt es außerdem, dass Zufalls- und Turnusprüfungen durch Finanzbeamte weiterhin durchgeführt werden.
Belege zur Steuererklärung
Ausgabebelege sollen künftig nicht mehr der Steuererklärung beigelegt werden müssen. Nur wenn der Computer irgendwelche Anomalien meldet, werden von Finanzbeamten die entsprechenden Belege manuell angefordert.
Stand: 30. Oktober 2014
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen und Probleme! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie Digitalisierung in Köln Junkersdorf.