Musterklagen gegen neue Grundsteuer
Grundsteuer 2025
Ab dem nächsten Jahr wird die Grundsteuer aus den nach der neuen Grundbesitzbewertung ermittelten Bemessungsgrundlage (Grundstückswerten) berechnet und erhoben. Anlass für die Grundsteuerreform bildete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018 (1 BvL 11/14). Die obersten Verfassungsrichter erklärten die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen auf Basis von Grundbesitzwerten aus 1964 als mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz GG) unvereinbar.
Musterklagen
Anders als bei der Grundbesitzwertermittlung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes sehen die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer nach dem siebten Abschnitt des Bewertungsgesetzes keine Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren Grundbesitzwertes mittels eines Sachverständigengutachtens vor. Hiergegen richtet sich aktuell eine erste Musterklage eines betroffenen Besitzers von vermieteten Eigentumswohnungen in Ostdeutschland (Chemnitz), die vom Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) sowie Haus & Grund Deutschland unterstützt wird.
Weitere Musterklagen
Der Bund der Steuerzahler unterstützt darüber hinaus mehrere Klagen aus anderen Bundesländern, die das Bundesmodell als Bewertungsmodell anwenden. Eine aktuelle Übersicht finden Betroffene auf der Homepage des Steuerzahlerbundes (www.steuerzahler.de).
Stand: 25. September 2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen und Probleme! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie Digitalisierung in Köln Junkersdorf.